Bei der Kostenerstattung für Psychotherapie handelt es sich um die Rückzahlung von Kosten für die Therapie durch die Krankenkasse, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Regelversorgung:
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Patienten können direkt in die Sprechstunde eines Psychotherapeuten gehen und benötigen dafür keine Überweisung, sondern nur ihre Krankenversicherungskarte.
Kostenerstattung bei Wartezeiten:
Wenn ein Patient innerhalb von drei Monaten keinen Psychotherapieplatz in der Regelversorgung findet, kann er bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen und eine Therapie bei einem privaten Psychotherapeuten beginnen.
Privatpatienten und Beihilfeberechtigte:
Bei Privatpatienten und Beihilfeberechtigten werden die Kosten für die Psychotherapie in der Regel vollständig von der Versicherung oder dem Beihilfeberechtigten übernommen.